Die Anpassung der genossenschaftlichen Strukturen an die Normen des bundesdeutschen Rechts und die Einführung marktwirtschaftlicher Standards im vormals staatlich regulierten Wohnungsmarkt prägen die frühen 90er Jahre.
Am 18.10.1990 firmiert die AWG “Thomas Müntzer” zur “Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt eG” um. Kaum ein Jahr später zwingt eine Rechtsänderung zur erneuten Überarbeitung der Satzung. Von nun an heißt das Unternehmen “Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt eG” – kurz WGH.
Die Einführung sozialverträglicher Nutzungsgebühren und die Betriebskosten-Umlageverordnung bilden ab 1991 die Basis für die nun anrollende gewaltige Modernisierungswelle im Wohnungsbestand der WGH.
Ein Knüppel zwischen den Beinen der WGH ist allerdings das Altschuldenhilfe-Gesetz. Es tritt 1993 in Kraft und lastet den Unternehmen der Wohnungswirtschaft im Osten Deutschlands willkürlich einen Teil der DDR-Staatsschulden auf. Die Genossenschaft wird so gezwungen, 15 Prozent ihrer Wohnungen zu veräußern. Zehn Jahre hat sie dafür Zeit. Der WGH gelingt es, rund 1.000 Wohnungen zu verkaufen, ein Drittel an die ehemaligen Mieter. Das ist ein Spitzenwert und am 17. Januar 2002 erlässt die Kreditanstalt für Wiederaufbau der WGH Altschulden in Höhe von 36 Millionen Euro. Die Genossenschaft ist das erste Unternehmen in Halberstadt, das die strengen Kriterien der Entschuldung erfüllt hat.