Kandidatensuche und Wahl:

Vertreterwahl 2025

Die WGH gehört ihren Mitgliedern – das ist der genossenschaftliche Gedanke. Denn wer Kunde und zugleich Eigentümer ist, kann und darf die Zukunft seiner Genossenschaft auch mitgestalten. Das füllt unsere starke Gemeinschaft schon seit über 100 Jahren mit Leben.

Engagieren auch Sie sich für die Belange aller Mitglieder.

Wir wählen im Frühjahr unsere Vertreterversammlung neu. Daher suchen wir engagierte Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Kreis unserer Mitglieder, die als Vertreter und Ersatzvertreter mitgestalten möchten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder in diesem Gremium wahrnehmen.

Dazu gehören die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Verwendung des Jahresüberschusses, die Wahl des Aufsichtsrates, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Entscheidungen über Satzungsänderungen.

Gleichzeitig stehen die Vertreterinnen und Vertreter in regelmäßigem Dialog mit dem Vorstand.

Für eine Genossenschaft ist es von enormer Bedeutung, eine aktive und konstruktive Mitgliedervertretung zu haben, mit Menschen, die ihre Genossenschaft lieben und gerne im Ehrenamt mitgestalten wollen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder kennen Sie jemand, den Sie für sehr geeignet halten? Bewerben Sie sich oder nominieren Ihren Favoriten!

Sie können sich jederzeit informieren, bewerben oder empfehlen, auch über:

Wahlbüro:
Fragen und Antworten:
Die Genossenschaft ist eine besondere Rechtsform, die auf den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung basiert. Unsere Satzung betont die Förderung der Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Um diese Ziele zu erreichen, benötigen wir engagierte Mitglieder, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft unserer Genossenschaft aktiv mitzugestalten.
Jedes Mitglied unserer Genossenschaft kann sich zur Wahl als Vertreter oder Ersatzvertreter aufstellen lassen. Die Kandidaten sollten bereit sein, sich für die Belange der Genossenschaft einzusetzen und die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Es ist wichtig, dass die Kandidaten die Werte und Ziele unserer Genossenschaft teilen und bereit sind, aktiv an der Weiterentwicklung mitzuwirken.
Der Wahlvorstand und jedes Mitglied können Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Der Vorschlag muss den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes enthalten. Zudem ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist. Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Wahlvorschläge und stellt diese nach den einzelnen Wahlbezirken zusammen.
Die Wahl zur Vertreterversammlung ist ein wichtiger Bestandteil unserer genossenschaftlichen Demokratie. Durch Ihre Teilnahme und Ihr Engagement tragen Sie dazu bei, dass unsere Genossenschaft weiterhin erfolgreich und zukunftsfähig bleibt. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktiv einzubringen und die Zukunft unserer Genossenschaft mitzugestalten. Wir freuen uns auf Ihre Kandidatur und Ihre aktive Teilnahme an der Wahl!

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