Gut versichert ist gut beraten
Was viele nicht wissen: Bei Schäden durch Wasserschaden, Einbruch oder Vandalismus ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers nicht zuständig. Denn der Eigentümer haftet lediglich für die Gebäudesubstanz, das persönliche Inventar des Nutzers ist hier nicht mitversichert…