Betriebskosten erklärt

Wir erklären Ihnen gerne, was sich hinter den Betriebskosten verbirgt. Denn wir wollen, dass Sie ganz genau wissen, was Sie wofür bezahlen.
Die Kosten für Warmwasser oder Heizung sind nicht im Grundnutzungsentgelt enthalten.
Das Gleiche gilt natürlich auch für weitere Betriebskosten wie z. B. Be- und Entwässerung, Gartenpflege, Hauswart, Müllabfuhr oder auch der Personenaufzug. Das alles, und einiges mehr, gehört zu den Betriebskosten – hierfür zahlen Sie monatlich eine Vorauszahlung an uns.
Die genaue Abrechnung der Betriebskosten erfolgt einmal jährlich. Wer mit Heizung und Warmwasser gespart hat, kann sich dann oft über eine Rückzahlung freuen. Aber auch das Gegenteil ist möglich: eine Nachzahlung, falls der tatsächliche Verbrauch doch höher war als angenommen. Die Kosten für die Heizung und das warme Wasser werden in der Regel gemäß der vertraglichen Vereinbarung nach abgelesenem Verbrauch und Heizfläche abgerechnet. Bei modernisierten Beständen oder Neubauten wird zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach Heizfläche abgerechnet. Wie hoch die Kosten tatsächlich werden, liegt damit auch an Ihnen.
Eine Ausnahme sind die Kosten für den Kabelanschluss und, wo es vertraglich vereinbart ist, für die Grundgebühr Müll – diese werden zu gleichen Teilen auf alle Mieter umgelegt. Was alles genau zu den Betriebskosten Ihrer Wohnung gehören kann, finden Sie als Auflistung in Ihrem Mietvertrag. Je nach Wohnung kann das recht unterschiedlich sein. Für einen Aufzug müssen Sie natürlich nur zahlen, wenn Ihr Wohnhaus auch entsprechend ausgestattet ist. Nicht zu den Betriebskosten gehören aber Ihr Wohnungsstrom, Telefon und Internet. Für diese Leistungen schließen Sie selbst einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen Ihrer Wahl ab.

Symbolbild Heizung, Heizungsthermostat

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