Hausrat und Haftpflicht
Was viele nicht wissen: Bei Schäden in der Wohnung durch Wasserschaden, Einbruch oder Vandalismus ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers nicht zuständig. Denn der Eigentümer haftet lediglich für die Gebäudesubstanz, das persönliche Inventar des Nutzers ist hier nicht mitversichert. Grundsätzlich gilt in so einem Fall das Verursacherprinzip. Lässt sich allerdings der Schuldige nicht ermitteln, hat dieser keine Haftpflichtversicherung oder ist zahlungsunfähig, muss der Nutzer die Kosten tragen. Ohne eigenes Verschulden kann man so schnell in existenzielle Not geraten.
Daher empfehlen wir all unseren Nutzern mindestens zwei Versicherungen. Zum einen eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die man jemand anderem zufügt, und eben die Hausratversicherung, mit der das eigene Hab und Gut versichert ist.
Die monatlichen Kosten für eine Hausratversicherung variieren je nach Leistungsumfang, Wohnungsgröße und dem vorhandenen Inventar. Die Nutzer müssen darauf achten, dass sie nicht unterversichert sind.