Schnee- und eisbeseitigung

Sie wachen an einem Wintermorgen auf, draußen ist es noch ganz dunkel und irgendwie stiller als sonst. Nach dem ersten müden Blick aus dem Fenster wissen Sie gleich, woran das liegt: Über Nacht ist die ganze Stadt unter einer weißen Schneedecke verschwunden – ein wunderschöner Anblick. Die nächsten Gedanken sind allerdings weniger erfreulich. Werde ich es pünktlich zur Arbeit schaffen? Und was ist jetzt eigentlich mit dem Gehweg? Muss ich den jetzt gleich freischaufeln und abstreuen?
Hier finden Sie die Antworten auf diese und viele weitere Fragen zum Thema Schnee- und Eisbeseitigung.
Sauber, aber bitte ohne Salz. Früher hatte man’s schon leichter: Mit einem ordentlichen Sack Streusalz kam man gut durch den Winter und konnte sich das Schneeschaufeln meist sparen.
Heute weiß man aber, wie schädlich das Streusalz für die Umwelt ist. Deshalb sind andere Methoden gefragt: Im Idealfall sollte man den Schnee „plattenrein“ von Bürgersteigen, Fußwegen und Eingängen entfernen und anschließend mit einem „abstumpfenden Mittel“ abstreuen. Am besten eignet sich dazu helles Granulat. Treppen müssen aus Sicherheitsgründen in voller Breite geräumt und gestreut werden, bei Gehwegen reicht ein etwa ein Meter breiter Streifen. Wer muss ran? Diese Frage ist in Ihrem Mietvertrag geregelt. In den meisten Fällen sind regionale Betriebe mit der Sicherstellung der Schnee- und Eisbeseitigung beauftragt. Die Kosten dafür werden dann über die Betriebskosten abgerechnet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sprechen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie, ob und welche Aufgaben Sie gegebenenfalls übernehmen müssen.
Was tun, wenn ich verhindert bin? Und was passiert, wenn es schneit und friert, während ich im Urlaub bin oder krank im Bett liege? In diesem Fall sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn absprechen und so sicherstellen, dass der Schnee geräumt und die Wege abgestreut werden.
Kann ein Mieter aus gesundheitlichen oder Altersgründen seine Schneeräumverpflichtungen gar nicht mehr erfüllen, sollte er sich direkt an die WGH wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

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